Westchester County New York Abteilung von Korrekturen-Visitation

Besuche erlaubt sind auf einer first-come-first-serve basis. Besucher sollten mit genügend Zeit in der Einrichtung ankommen, um Parkplätze zu finden, das Außentor (Post 1) zu räumen, zur Lobby zu gehen und für ihre Besuche verarbeitet zu werden.

Wichtiger Hinweis: Besucher sollten keine übermäßigen/großen persönlichen Gegenstände (Koffer, Fahrräder usw.) mitbringen, da der Platz zum Aufbewahren begrenzt ist.,)

Wirksam Sept. 14, 2015: Insassen dürfen zwei Besucher pro Besuch (unabhängig vom Alter des Besuchers) und zwei einstündige Besuche pro Woche, von denen nur einer an einem Wochenende oder einem anerkannten Feiertag sein darf.

Personen unter 18 Jahren müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, der bereit sein muss, für jeden Minderjährigen eine originale Geburtsurkunde vorzulegen.

Alle Besucher müssen einen gültigen Bildausweis, Führerschein oder Staatsausweis haben. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Anforderung.

Die Besichtigung erfolgt täglich zwischen 9 und 16.30 Uhr., wie folgt, basierend auf dem ersten Buchstaben des Nachnamens eines Insassen:

Wochentage
Alle Personen, die versuchen, während der Woche (Montag bis Freitag) zu besuchen, müssen bis 15:15 Uhr in der Gefängnislobby anwesend sein, um Zeit für die Verarbeitung zu haben. Personen, die an einem Wochentag nach 15:15 Uhr ankommen, ist ein Besuch nicht gestattet.

Montag A-C 9: 00 – 16: 30 Uhr Dienstag D-G 9:00-16: 30 Uhr Mittwoch H-L 9:00-16: 30 Uhr Donnerstag M-R 9: 00 – 16: 30 Uhr Freitag S-Z 9: 00 – 16: 30 Uhr,

Wochenenden und Feiertage
Aufgrund der hohen Anzahl von Wochenend-und Feiertagsbesuchen müssen alle Personen, die versuchen, samstags, sonntags und an Feiertagen zu besuchen, bis 11:15 Uhr für die morgendliche Sitzung und 15:15 Uhr für die Nachmittagssitzung in der Gefängnislobby anwesend sein, um Zeit für die Verarbeitung zu haben.

Personen, die nach 11:15 Uhr ankommen, ist ein morgendlicher Sitzungsbesuch nicht gestattet, und nach 15:15 Uhr ist eine Nachmittagssitzung nicht gestattet.

Samstag A-D 9.00-12.30 Uhr E-L 13.00-16.30 Uhr Sonntag M-R 9.00-12.30 Uhr S-Z 13.00-16.30 Uhr,

Die Besucherverarbeitung beginnt eine Stunde vor Beginn der Besuchszeit.