§1229-c. Betrieb von Fahrzeugen mit Sicherheitssitzen und Sicherheitsgurten.

1. Keine Person darf ein Kraftfahrzeug in diesem Staat betreiben, es sei denn: (a) Alle Rücksitzpassagiere dieses Fahrzeugs unter vier Jahren werden in einem speziell entworfenen Sitz zurückgehalten, der den in 49 C. F. R. 571 festgelegten Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge des Bundes entspricht., in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gemäß der Definition in Unterteilung vier dieses Abschnitts, das mit einem kombinierten Schoß-und Schultergurt verwendet wird, zurückgehalten werden oder (ii) in einem Schoßsicherheitsgurt zurückgehalten werden, falls dieses Fahrzeug nicht mit einem kombinierten Schoßsicherheits-und Schultergurt ausgestattet ist oder die gesamte Kombination von Schoßsicherheits-und Schultergurt verwendet wird, um andere Fahrgäste, die jünger als sechzehn Jahre sind, ordnungsgemäß zurückzuhalten; oder

(c) bei jedem anderen Rücksitzpassagier unter sechzehn Jahren wird er oder sie durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten.,

2., werden, um andere Fahrgäste, die jünger als sechzehn Jahre sind, ordnungsgemäß zurückzuhalten; oder (c) wenn sie vier Jahre oder älter, aber jünger als sieben Jahre sind, (i) in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gemäß der Definition in Unterteilung vier dieses Abschnitts, das mit einer Kombination aus Schoßsicherheits-und Schultergurten verwendet wird, zurückgehalten werden oder (ii) in einem Schoßsicherheitsgurt zurückgehalten werden, falls ein solches Fahrzeug nicht mit einer Kombination aus Schoßsicherheits-und Schultergurten ausgestattet ist oder die gesamte Kombination von Schoßsicherheits-und Schultergurten verwendet wird, um andere Fahrgäste, die jünger als sechzehn Jahre sind, ordnungsgemäß zurückzuhalten.,

3. Keine Person darf ein Kraftfahrzeug betreiben, es sei denn, diese Person wird durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten. Keine Person ab 16 Jahren darf auf dem Beifahrersitz eines Kraftfahrzeugs sitzen, es sei denn, diese Person wird durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten.

– 3-ein., Sofern für Fahrgäste unter vier Jahren nichts anderes bestimmt ist, stellt dies einen Verstoß gegen diesen Abschnitt dar, wenn eine Person in einer Sitzposition sitzt, die sowohl mit einem Schoßsicherheitsgurt als auch mit einem Schultergurt ausgestattet ist und diese Person nicht sowohl durch einen solchen Schoßsicherheitsgurt als auch durch einen Schultergurt zurückgehalten wird Gurt.

– 3-ein., Keine Person, die eine Klasse-DJ-Lernerlaubnis oder Klasse-DJ-Lizenz besitzt, die gemäß Abschnitt fünfhundert zwei dieses Kapitels ausgestellt wurde, oder eine begrenzte Klasse-DJ-oder MJ-Lizenz, die gemäß Abschnitt fünfhundert drei-a dieses Kapitels ausgestellt wurde, darf ein Kraftfahrzeug in diesem Staat betreiben, es sei denn, diese Person wird durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten, und alle Passagiere unter vier Jahren werden in einem speziell entworfenen Sitz zurückgehalten, der den in 49 C. F. R. 571 festgelegten Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge entspricht.,213 und die entweder dauerhaft an einem solchen Fahrzeug befestigt oder mit einem Sicherheitsgurt befestigt ist und im Falle eines anderen Passagiers unter sechzehn Jahren durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten wird. Keine Person ab 16 Jahren darf Passagier in einem Kraftfahrzeug sein, das von einer Person betrieben wird, die eine Klasse-DJ-Lernerlaubnis, eine Klasse-DJ-Lizenz oder eine eingeschränkte Klasse-DJ-Lizenz besitzt, es sei denn, dieser Passagier wird durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten.

4.,r Fahrzeuge, die im Bundesstaat New York zugelassen wurden, um mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet zu sein, dürfen jedoch nicht die Fahrzeuge umfassen, die als Schulbusse verwendet werden, da dieser Begriff in Abschnitt einhundertzweiundvierzig dieses Kapitels definiert ist, und die Fahrzeuge, bei denen es sich um zugelassene Notfallfahrzeuge handelt, da dieser Begriff in Abschnitt einhundertzweiundvierzig dieses Kapitels definiert ist; b) „Kinderrückhaltesystem“ jede Vorrichtung, die in Verbindung mit Sicherheitsgurten verwendet wird und für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug zum Zurückhalten, Sitzen oder Positionieren von Kindern bestimmt ist und die die geltenden Sicherheitsnormen des Bundesministeriums für Kraftfahrzeuge gemäß 49 C erfüllt.,F. R. 571.213; und c) „geeignetes Kinderrückhaltesystem“ ein Kinderrückhaltesystem, bei dem der Insasse den Empfehlungen des Herstellers dieses Systems für die Größe und das Gewicht des Insassen entspricht.

Jede Person, die gegen die Bestimmungen der Unterteilung drei dieses Abschnitts verstößt, wird mit einer Zivilstrafe von bis zu fünfzig Dollar bestraft. Jede Person, die gegen die Bestimmungen der Unterteilung eins, zwei, elf oder dreizehn dieses Abschnitts verstößt, wird mit einer Zivilstrafe von mindestens fünfundzwanzig oder mehr als einhundert Dollar bestraft., Bei jeder Strafverfolgung oder jedem Verfahren, in dem ein Verstoß gegen Absatz (b) der Unterteilung eins oder Absatz (c) der Unterteilung zwei dieses Abschnitts behauptet wird, muss eine bejahende Verteidigung sein, dass der Passagier, der den Anforderungen dieser Absätze unterliegt, durch einen Sicherheitsgurt zurückgehalten wurde und mehr als vier Fuß neun Zoll hoch ist und/oder mehr als einhundert Pfund wiegt.

6., Das Gericht verzichtet auf jede Geldstrafe, für die eine Person, die gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, in Bezug auf Passagiere unter sieben Jahren haften würde, wenn diese Person dem Gericht den Nachweis erbringt, dass sie zwischen dem Datum, an dem sie wegen Verstoßes gegen diesen Abschnitt angeklagt ist, und dem Erscheinungstermin für einen solchen Verstoß ein Kinderrückhaltesystem gekauft oder gemietet hat, das den Anforderungen der Unterteilung eins dieses Abschnitts entspricht. Vorausgesetzt jedoch, dass dieser Verzicht auf Geldbußen nicht für eine zweite oder spätere Verurteilung nach diesem Abschnitt gilt.

7., Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für einen Passagier oder Betreiber mit einer körperlich behindernden Bedingung, deren körperliche Behinderung eine angemessene Zurückhaltung in einem solchen Sicherheitssitz oder Sicherheitsgurt verhindern würde, sofern dieser Zustand jedoch von einem Arzt ordnungsgemäß bescheinigt wird, der die Art der Behinderung angibt, sowie der Grund, warum eine solche Zurückhaltung unangemessen ist.

8., Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts ist nicht als Beweismittel in einer Zivilklage vor einem Gericht in Bezug auf die Frage der Haftung zulässig, kann jedoch zur Schadensbegrenzung in Beweise aufgenommen werden, sofern die Partei, die diese Beweise einführt, diese Nichteinhaltung als bejahende Verteidigung geltend gemacht hat.

9. Ungeachtet der Bestimmungen von Unterabschnitt vier gilt dieser Abschnitt nicht für Taxis, Lackierungen und Busse mit Ausnahme von Schulbussen.

10., Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für Personen, die als ländliche Briefträger im Sinne der Definition des United States Postal Service beschäftigt sind, während diese Personen die Pflichten einer solchen Beschäftigung erfüllen.

11. Ungeachtet der Bestimmungen von Unterteilung vier dieses Abschnitts darf keine Person einen Schulbus bedienen, es sei denn, alle Fahrgäste unter vier Jahren werden in einem speziell entworfenen abnehmbaren oder abnehmbaren Sitz zurückgehalten, wie dies in Unterteilung eins dieses Abschnitts erforderlich ist, oder eine andere vom Kommissar genehmigte Rückhalteeinrichtung.

12., (a) Jedes Mietwagenunternehmen, im Sinne von Absatz (c) der Unterteilung eins von Abschnitt dreihundertsechsundneunzig-z des allgemeinen Wirtschaftsrechts, hat an seinem Geschäftssitz ein Schild anzubringen, auf dem in auffälliger Schrift mindestens zweiundsiebzig Punkte Fettdruck stehen: DAS GESETZ des STAATES NEW YORK SCHREIBT VOR, DASS ALLE KINDER UNTER SIEBEN JAHREN IN einem VOM BUND GENEHMIGTEN KINDERRÜCKHALTESYSTEM ZURÜCKGEHALTEN WERDEN MÜSSEN. b) Ein solches Schild ist aufrecht und an einer auffälligen Stelle anzubringen, wo es von der Kundschaft des Mietwagenunternehmens leicht ablesbar ist., (c) Jede Mietwagengesellschaft, die gegen die Bestimmungen dieser Unterteilung verstößt, unterliegt einer Zivilstrafe, die für jeden Tag der Verletzung nicht mehr als einhundert Dollar beträgt.

13. Ungeachtet der Bestimmungen von Unterteilung vier dieses Abschnitts darf keine Person einen Schulbus betreiben, für den keine geltenden Sicherheitsstandards für Bundesschulbusse gelten, es sei denn, alle Insassen werden durch einen vom Kommissar genehmigten Sicherheitsgurt zurückgehalten oder, in Bezug auf Insassen ab vier Jahren, aber unter sieben Jahren, werden gemäß Unterteilung eins oder zwei dieses Abschnitts zurückgehalten.