1. Freistellung – Die grundlegende Einwegentschädigung des Sponsors, bei der der Sponsor das Protokoll verfasst hat und die Haftung für Ansprüche umfasst, die sich aus unserer Erfüllung unserer Verpflichtungen und der Verwendung der Studienergebnisse durch den Sponsor ergeben.

2. Entschädigung – Eine gegenseitige Standardentschädigung, bei der die Universität den Sponsor in Bezug auf Fahrlässigkeit entschädigt und der Sponsor die Universität in Bezug auf die Erfüllung des Protokolls und die Verwendung der Ergebnisse der Studie durch die Universität entschädigt.

3., Freistellung – Eine gegenseitige Entschädigung in Bezug auf die Fahrlässigkeit jeder Partei und sieht ferner vor, dass der Sponsor die Universität in Bezug auf Ansprüche, die sich aus ihrer Verwendung der Ergebnisse der Studie ergeben, entschädigt. Es darf nur verwendet werden, wenn das verwendete Protokoll oder Verfahren das der Universität ist.

4. Entschädigung – Eine Einwegsponsor-Entschädigung nur für die Verwendung von Ergebnissen, zur Verwendung, wenn das Protokoll der Universität ist und der Sponsor keine Medikamente, Materialien oder Geräte bereitstellt oder solche Medikamente, Materialien oder Geräte für bereits zugelassene (FDA) verwendet werden.

5., Freistellung – Eine Standardfreistellung, mit der Ausnahme, dass der Sponsor seine Haftung auf Ansprüche wegen Körperverletzung oder Tod beschränkt und seiner Verpflichtung zur Freistellung mehrere Bedingungen auferlegt: (1) ordnungsgemäße Durchführung der Studie, (2) Benachrichtigung und (3) Recht zur Kontrolle der Verteidigung. Die Entschädigung gibt der Universität auch das Recht, ihren eigenen Anwalt auszuwählen.

6. Entschädigung — Für die Verwendung in Materialübertragungsverträgen, Universitätsübertragungen.

7. Entschädigung — Für die Verwendung in Materialübertragungsverträgen-Universitätsempfang., Informationen zu Entschädigungen und anderen in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen finden Sie in unserer Checkliste für Materialübertragungsverträge.

8. Freistellung — Für die Verwendung in Patent – und Technologielizenzvereinbarungen.

9. Freistellung — Für die Verwendung in Software-Lizenzvereinbarungen, in denen Institution der Entwickler/Lizenzgeber der Software ist und der Lizenznehmer das Recht hat, abgeleitete Werke der Software zu ändern, zu verbessern und/oder zu machen.

10., Entschädigung – Dies ist eine detaillierte und hoch verhandelte Entschädigung, die Bedingungen enthält, die nur akzeptiert werden sollten, wenn der Sponsor dies ausdrücklich verlangt. Diese Bedingungen sollten als Beispiele dafür angesehen werden, was akzeptabel ist; Es sollten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um die Anzahl der auferlegten Bedingungen zu begrenzen.

11. Entschädigung — Zwei Beispielklauseln: 1) zur Verwendung in „Off-Label“ (Verwendung von Arzneimitteln, die NICHT von der FDA zugelassen sind) klinischen Studienvereinbarungen; 2) zur Verwendung in klinischen Studienvereinbarungen (von der FDA zugelassene Verwendung von Arzneimitteln).

12., Entschädigung-Produkthaftung – Für die Verwendung, wenn der Sponsor die Ergebnisse der Universität erhält, das Protokoll jedoch die der Universität ist.

13. Freistellung Optionale Absätze —

13.1 Pflichten in Bezug auf Benachrichtigung und Verteidigung von Ansprüchen und Zusammenarbeit (kann auf Antrag des Sponsors oder nach Ermessen der Komponente zu jeder Freistellung hinzugefügt werden).
13.2 Begrenzte Sponsorenentschädigung, wenn das Studienmedikament im Zusammenhang mit hochgefährlichen Verfahren wie der Knochenmarktransplantation eingesetzt werden soll.
13.,3 Versicherungsschutz des Sponsors (kann zu jeder Entschädigung hinzugefügt werden).
13.4 Selbstversicherung (kann zu jeder Entschädigung hinzugefügt werden).
13.5 Wenn der Sponsor auf einer zeitlichen Beschränkung seiner Entschädigungspflichten besteht.

1. HAFTUNGSFREISTELLUNG

1.,s, leitende Angestellte, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von jeglicher Haftung, jedem Verlust oder jedem Schaden, den sie aufgrund von Ansprüchen, Forderungen, Kosten oder Urteilen gegen sie erleiden können, die sich aus den gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung auszuführenden Aktivitäten ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung der Ergebnisse der von ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung ausgeführten Aktivitäten durch den Sponsor; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Haftung, ein solcher Verlust oder ein solcher Schaden, der sich aus den folgenden Unterabschnitten „a“ oder „b“ ergibt, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen ist, um sie zu entschädigen und schadlos zu halten:

a., das fahrlässige Versäumnis der Universität, im Wesentlichen eine anwendbare FDA oder andere staatliche Anforderungen zu erfüllen; oder

b. die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Misshandlung eines Regenten, Offiziers, Agenten oder Angestellten einer Universität oder eines Systems.

ENTSCHÄDIGUNG

2.,1 Das Institut stellt den Sponsor in dem nach der Verfassung und den Gesetzen des Bundesstaates Texas genehmigten Umfang von der Haftung frei, die sich aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Instituts, seiner Vertreter oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit den gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung auszuführenden Aktivitäten ergibt; vorausgesetzt, dieses Institut ist jedoch nicht verpflichtet, den Sponsor von Ansprüchen freizustellen, die sich aus Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Sponsors, seiner leitenden Angestellten, Vertreter oder Mitarbeiter oder einer Person oder Einrichtung ergeben, die nicht der Aufsicht oder Kontrolle des Instituts unterliegt.,

2.2 Der Sponsor stellt das System, die Institution, ihre Regenten, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder jedem Verlust frei, der sich aus Urteilen oder Ansprüchen gegen sie ergibt, die sich aus den gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung auszuführenden Aktivitäten ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor; vorausgesetzt jedoch, dass Folgendes von der Verpflichtung des Sponsors ausgeschlossen ist, den Sponsor zu entschädigen und schadlos zu halten:

a., das fahrlässige Versäumnis der Institution, im Wesentlichen alle anwendbaren staatlichen Anforderungen zu erfüllen oder die Bedingungen des Protokolls einzuhalten, das ihr als Ausstellung A beigefügt ist; oder

b. die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Misshandlung durch einen Regenten, Offizier, Agenten oder Mitarbeiter einer Institution oder eines Systems.

3., INDEMNIFICATION

Soweit durch die Verfassung und die Gesetze des Bundesstaates Texas autorisiert, stellt Institution den Sponsor von allen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei und schadlos, die dem Sponsor entstehen, die direkt oder indirekt aus fahrlässiger Handlung oder Unterlassung des Instituts, seiner Vertreter oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag resultieren oder im Zusammenhang damit entstehen.,

Der Sponsor stellt Institution, System, deren Regenten, leitende Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die direkt oder indirekt aus einer fahrlässigen Handlung oder Unterlassung des Sponsors, seiner Vertreter oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder aus der Nutzung der Ergebnisse des Forschungsprojekts durch den Sponsor resultieren oder entstehen.

HINWEIS: Unter bestimmten ungewöhnlichen Umständen kann es angebracht sein, keine Entschädigung vom Sponsor zu verlangen., Geben Sie OGC immer diese Schlussfolgerung und bieten Sie diese Position niemals an; Wir sollten diese Position nur unter den entsprechenden Umständen und erst akzeptieren, nachdem jegliche Form der Entschädigung des Sponsors, wie die oben genannte Fahrlässigkeitsentschädigung, abgelehnt wurde., Angesichts (i) eines Protokolls, das uns gehört, (ii) eines Studienmedikaments, das für eine von der FDA zugelassene Verwendung verwendet wird, (iii) dass fast alle denkbaren Fahrlässigkeit uns gehören würden und (iv) dass Verletzungen, die sich aus dem Medikament selbst ergeben, höchstwahrscheinlich zu Produkthaftungsansprüchen führen würden, gegen die die Institution immun wäre (der Staat würde höchstwahrscheinlich nicht auf die souveräne Immunität in Bezug darauf verzichten), würden die minimalen Risiken nicht rechtfertigen, eine Entschädigung vom Sponsor zu verlangen.

ENTSCHÄDIGUNG

4.,1 Der Sponsor verpflichtet sich, das System der University of Texas („System“), die Universität, ihre Regenten, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung, jedem Verlust oder jedem Schaden freizustellen und schadlos zu halten, den sie aufgrund von Ansprüchen, Forderungen, Kosten oder Urteilen gegen sie erleiden können, die sich aus der Nutzung der Ergebnisse ergeben, die der Sponsor aus den Aktivitäten der Universität im Rahmen dieser Vereinbarung erzielt; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Haftung, ein Verlust oder ein Schaden, der sich aus den folgenden Unterabschnitten „a“ oder „b“ ergibt, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen ist, um fb87e920a5″>a., das fahrlässige Versäumnis der Universität, die geltenden FDA-oder anderen staatlichen Anforderungen im Wesentlichen einzuhalten; oder

b. die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Misshandlung eines Regenten, Offiziers, Agenten oder Angestellten einer Universität oder eines Systems.

INDEMNIFICATION

5.1 Die Institution hat, soweit dies nach der texanischen Verfassung und dem Texas Tort Claims Act zulässig ist, TEX. CIV. PRAC. & REM. CODE ANN. Titel 5, 101 et. seq.,, den Sponsor von der Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Instituts, seiner Vertreter oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit den gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung auszuführenden Aktivitäten ergibt; vorausgesetzt, dieses Institut darf den Sponsor jedoch nicht von Ansprüchen freistellen, die sich aus der Fahrlässigkeit des Sponsors, seiner leitenden Angestellten, Vertreter oder einer Person oder Einrichtung ergeben, die nicht der Aufsicht oder Kontrolle des Instituts unterliegen.

5.,2 Der Sponsor stellt das System, die Institution, ihre Regenten, leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder jedem Verlust frei, der sich aus Urteilen oder Ansprüchen wegen Körperverletzung, einschließlich Tod, und Sachschäden gegen sie ergibt, die sich aus den gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung auszuführenden Aktivitäten ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor; vorausgesetzt jedoch:

a., dass die Studie in Übereinstimmung mit dem Protokoll, allen schriftlichen Anweisungen des Sponsors bezüglich der Verabreichung des Studienarzneimittels und des Kontrollarzneimittels, den Vorschriften des FDA-Formulars 1572, 21 CFR Teil 50 und Teil 56 und den anderen Anforderungen, die von der FDA von Zeit zu Zeit und in Ausübung des eigenen medizinischen Urteils des Prüfers veröffentlicht werden können, durchgeführt wird;

b., dieser Sponsor wird unverzüglich, aber in keinem Fall später als dreißig (30) Arbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die Verletzung oder den Klageanspruch benachrichtigt, mit demselben Namen, um die Institution darüber zu informieren, dass er mit der Studie zusammenhängt; und

c. soweit der Sponsor hierunter verpflichtet ist, eine Entschädigung für Ansprüche oder Klagen zu leisten, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der gesetzlichen Pflichten des texanischen Generalstaatsanwalts, hat der Sponsor das Recht, einen Verteidiger auszuwählen und die Verteidigung zu leiten. oder Beilegung eines solchen Anspruchs oder einer Klage.,

Für den Fall, dass die Vertretung von Entschädigten und Sponsoren durch denselben Anwalt ein Interessenkonflikt für diesen Anwalt wäre, können die Entschädigten einen unabhängigen Anwalt auswählen, ohne den Sponsor von seinen Entschädigungs-und Verteidigungspflichten wie oben beschrieben zu entlasten.

5.3 Folgendes ist von der Verpflichtung des Sponsors ausgeschlossen, freizustellen und schadlos zu halten:

a., das fahrlässige Versäumnis der Institution, alle anwendbaren behördlichen Anforderungen zu erfüllen oder die Bedingungen des Protokolls einzuhalten, die diesem als Ausstellung beigefügt sind ; oder

b. die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Misshandlung durch einen Regenten, Offizier, Agenten oder Mitarbeiter einer Institution oder eines Systems.

6., ENTSCHÄDIGUNG

Der Empfänger haftet für Schäden, die sich aus der Verwendung oder Anwendung des / der biologischen Materials(s) und anderer verwandter Materialien ergeben, und verteidigt, schadlos hält und entschädigt Universität, System, ihre Regenten, leitenden Angestellten, Angestellten und Agenten gegen alle Ansprüche, Klagen, Klagen, Kosten, Anwaltskosten, Ausgaben, Schäden, Urteile und Verfügungen, weil eine Person oder ein Eigentum direkt oder indirekt durch die Verwendung oder Anwendung der biologischen Materialien oder Aktivitäten, die sich daraus ergeben, verletzt oder beschädigt wird., Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei zu benachrichtigen, sobald eine Partei von einem Anspruch oder einer Klage im Rahmen dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt.

7. INDEMNIFICATION

Institution, soweit durch das Gesetz und die Verfassung des Staates Texas erlaubt, hält Sponsor harmlos von allen Ansprüchen oder Haftung aus der Verwendung des Produkts resultierenden (s)in Übereinstimmung mit Texas Civil Practice and Remedies Code, Titel 5, Abschnitt 101, et. seq., es sei denn, soweit sich solche Ansprüche oder Haftung aus Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Produktanbieters ergeben.,

8. FREISTELLUNG

Der Lizenznehmer schadlos zu halten und Vorstand, System, Universität, seine Regenten, Offiziere, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche, Forderungen oder Klagegründe, auch nicht beschränkt auf diejenigen, die aufgrund einer Verletzung oder Tod von Personen oder Sachschäden, die durch oder aus oder aus der Ausübung oder Ausübung der Lizenz hierunter durch den Lizenznehmer, seine Tochtergesellschaften oder deren leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter gewährt.,

9. INDEMNIFICATION

9.,y Die Verfassung und die Gesetze des Bundesstaates Texas, Institution stellt den Lizenznehmer von allen gegen den Lizenznehmer erhobenen Klagen frei, schadlos halten und verteidigen, soweit diese Klage auf einer Behauptung beruht , dass die unveränderte, wenn sie in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwendet wird, verletzt ein Urheberrecht der Vereinigten Staaten und Institution zahlt alle Kosten, Abrechnungen und Schäden, die schließlich gewährt werden; vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer Institution unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch benachrichtigt, gibt der Institution die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung und leistet alle angemessene Unterstützung in diesem Zusammenhang., Falls endgültig entschieden wird, dass ein solcher Verstoß vorliegt oder nach Ansicht des Instituts wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs wird, muss das Institut nach seiner Wahl entweder:

a. dem Lizenznehmer das Recht einräumen, die,

b. zu ändern oder zu ersetzen, um es nicht zu verletzen, oder

c. Rückerstattung der gezahlten Gebühr, weniger angemessene Abschreibungen, bei Rückgabe der. , Das Institut übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (w) der Verwendung anderer als einer aktuellen, unveränderten Freigabe des , es sei denn, der verletzende Teil ist auch in der dann aktuellen, unveränderten Freigabe enthalten, (x) der Verwendung der in Kombination mit nicht-institutioneller Software, Daten oder Ausrüstung, wenn die Verletzung durch eine solche Verwendung oder Kombination verursacht wurde, (y) einer Änderung oder Ableitung der nicht ausdrücklich schriftlich von der Institution autorisierten Software oder (z) der Verwendung von Software Dritter., DAS VORSTEHENDE BESAGT DIE GESAMTE HAFTUNG DER INSTITUTION UND DAS AUSSCHLIEßLICHE RECHTSMITTEL FÜR DEN LIZENZNEHMER IN BEZUG AUF VERLETZUNG ODER ANSPRÜCHE DER VERLETZUNG EINES URHEBERRECHTS ODER EINES ANDEREN EIGENTUMSRECHTS DURCH DIE .

9.,2 Mit Ausnahme der vorstehenden Verletzungsansprüche stellt der Lizenznehmer System, Institution, deren Regenten, leitende Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen, Forderungen oder Klagegründen frei und schadlos, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich aufgrund der Änderung oder Verbesserung des Lizenznehmers ergeben oder anderweitig verursacht durch oder aus oder aus der Ausübung oder Ausübung der hierunter gewährten Lizenz durch den Lizenznehmer, seine Tochtergesellschaften oder ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter.

10., HAFTUNGSFREISTELLUNG

10., das System , seine Regenten, leitenden Angestellten, Angestellten, Bevollmächtigten und die Mitglieder seines Institutionellen Prüfungsausschusses gegen alle Ansprüche und Klagen gegen sie wegen Körperverletzung, einschließlich des Todes, die sich angeblich ergeben aus: (1) der Verabreichung von Medikamenten gemäß dem Protokoll (wie hierin definiert), die vom Sponsor bereitgestellt oder vom Sponsor verlangt werden, (2) der Durchführung eines Verfahrens, das von dem Protokoll gefordert und gemäß ihm verabreicht wird, oder (3) der Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor; vorausgesetzt, dass alle unten aufgeführten Bedingungen vollständig erfüllt sein müssen:

a., Alle “ Medikamente „(der Begriff umfasst Arzneimittel oder andere Substanzen, die gemäß dem Protokoll an Patienten verabreicht werden müssen, das Untersuchungsarzneimittel und die Kontrollarzneimittel, einschließlich Placebo, die vom Sponsor bereitgestellt werden), werden an Patienten verabreicht, und alle Verfahren werden gemäß dem Protokoll durchgeführt, mit Ausnahme von geringfügigen Abweichungen, die (i) aus der Notwendigkeit entstehen oder (ii) nicht zur angeblichen Verletzung beitragen;

b. Mit Ausnahme der Abweichungen gemäß Abschnitt „a.,“vorstehend müssen alle Änderungen oder Änderungen des Protokolls schriftlich vom Sponsor genehmigt worden sein;

c. Die Verletzung muss durch Medikamente oder ein Verfahren verursacht worden sein, das vom Protokoll gefordert und gemäß dem Protokoll verabreicht wurde, es sei denn, die Ursache bezieht sich auf die Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor;

d., Bei der Durchführung der Untersuchung müssen die Institution und die leitenden Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter, Mitglieder des Institutionellen Prüfungsausschusses und der Ermittler alle lokalen, staatlichen und bundesstaatlichen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verabreichung von Arzneimitteln und die Durchführung klinischer Untersuchungen eingehalten haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Bundesgesetz über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika;

e., Das Institut hat, falls erforderlich oder angemessen, schriftliche Einwilligungserklärungen des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters des Patienten eingeholt;

f. Das Institut hat alle Personen, die Handlungen oder Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Untersuchung ausführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine leitenden Angestellten, geeigneten Mitarbeiter, Vertreter, Mitglieder seines institutionellen Prüfungsausschusses und den Ermittlungsbeamten, über seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung informiert;

g., Der Sponsor ist unverzüglich schriftlich über Nebenwirkungen, die während der Untersuchung aufgetreten sind, und über etwaige Ansprüche oder Klagen, die gegen das Institut, das System, seine Regenten, leitenden Angestellten, Angestellten, Bevollmächtigten und Mitglieder des Institutionellen Prüfungsausschusses in Bezug auf die Untersuchung erhoben werden, unterrichtet worden., Die Institution wird dem Sponsor nach eigenem Ermessen gestatten, alle Ansprüche oder Ansprüche zu begleichen, die der Sponsor im Rahmen dieser Vereinbarung geltend gemacht hat, mit Zustimmung des Systems und der Institution, deren Genehmigung nicht unangemessen vorenthalten wird, und stimmt vorbehaltlich der gesetzlichen Pflicht des Texas Attorney General der vollständigen Kontrolle über diese Verteidigung durch den Sponsor zu.,iew Board, der sich aus der Forderung oder Klage ergibt, für die Schadensersatz beantragt wird; (ii) vom Sponsor in gutem Glauben geltend gemacht werden; (iii) von der Institution und dem System überprüft und mit ihr besprochen werden; und (iv) keine Bedingungen oder Bedingungen enthalten, die der Institution, dem System, ihren Regenten, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern oder Mitgliedern des Institutional Review Board eine Verpflichtung auferlegen, Handlungen durchzuführen oder davon abzusehen, die ihnen erhebliche finanzielle, operative oder medizinische Auswirkungen hätten und die vom Sponsor im Rahmen des vorgeschlagenen Vergleichs nicht erstattet würden (im Folgenden das „Angebot“)., Hat der Sponsor die schriftliche Genehmigung des Angebots durch den Kläger eingeholt und genehmigt das Institut oder das System das Angebot anschließend nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Übermittlung an das Institut und das System oder innerhalb einer kürzeren Frist, die unter den Umständen zur Durchführung eines solchen Vergleichs erforderlich sein kann (die „Genehmigungsfrist“), endet die Verpflichtung des Sponsors, diesen Anspruch oder diese Klage weiter zu verteidigen und das Institut, das System, seine Regenten, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Mitglieder des Institutional Review Board freizustellen, mit Ablauf der Genehmigungsfrist., Eine solche Forderung oder Klage wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sponsors nicht beigelegt, und der Sponsor ist nicht verantwortlich für Anwaltskosten oder andere Kosten, die außer gemäß dieser Vereinbarung anfallen.

h., Vorbehaltlich der gesetzlichen Pflicht des Texas Attorney General, die Institution, das System, ihre Regenten, Offiziere, Mitarbeiter, Agenten, Mitglieder ihrer Institutional Review Board und der Ermittler(s) in vollem Umfang mit Sponsor und seine gesetzlichen Vertreter bei der Untersuchung und Verteidigung von Ansprüchen oder Klagen, die unter diese Vereinbarung; und

i., Es gab keine fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens der Institution, des Systems, ihrer Regenten, leitenden Angestellten, Angestellten, Bevollmächtigten, Mitglieder ihres Institutionellen Prüfungsausschusses oder der Ermittler und dass die Ermittler bei der Handhabung oder Verabreichung der Medikamente oder bei der Durchführung der im Protokoll beschriebenen Verfahren nicht anderweitig fahrlässig waren.,

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen wird die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen durch die Institution die Verpflichtungen des Sponsors zur Verteidigung, Entschädigung oder Erstattung der Institution, des Systems, ihrer Regenten, leitenden Angestellten, Angestellten, Vertreter und Mitglieder des Institutional Review Board hierunter nicht beeinträchtigen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Institution hat zu der Verletzung beigetragen, für die Verteidigung, Entschädigung oder Erstattung beantragt wird.

11., ENTSCHÄDIGUNG

Der Sponsor haftet für alle studienbezogenen Verletzungen, die direkt durch einen Materialfehler bei der Konstruktion oder Herstellung des Studienmedikaments verursacht werden. Die Verwendung des Studienarzneimittels durch die Prüfer zu Zwecken, die nicht in der Packungsbeilage enthalten sind, gilt nicht als Konstruktionsfehler.

HINWEIS: Die Sprache „Verwendung der Ergebnisse“ muss enthalten sein.,

Der Sponsor verpflichtet sich, den Ermittler, die Institution, das System der University of Texas, sein Board of Regents, Offiziere, Mitarbeiter und Vertreter (Entschädigte) von und gegen jegliche Haftung, Schäden, Verluste, Kosten, Ausgaben, Urteile und angemessene Anwaltskosten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nichtherstellung des Studienarzneimittels durch den Sponsor gemäß den FDA-Spezifikationen ergeben., Ungeachtet der hier enthaltenen gegenteiligen Bestimmungen ist der Sponsor nicht verpflichtet, die Entschädigten zu verteidigen, zu entschädigen oder schadlos zu halten von Ansprüchen, Klagen oder Schäden, die infolge oder im Zusammenhang mit vorsätzlichem Fehlverhalten oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen der Entschädigten entstehen.

HINWEIS: Es wird keine Sprache „Ergebnisse verwenden“ benötigt.,

FREISTELLUNG – PRODUKTHAFTUNG

Soweit durch die Verfassung und die Gesetze des Bundesstaates Texas autorisiert, stellt Institution den Sponsor von allen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die dem Sponsor direkt oder indirekt entstehen oder im Zusammenhang mit fahrlässiger Handlung oder Unterlassung des Instituts, seiner Agenten oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Produkthaftung entstehen.aktivitäten und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.,

Der Sponsor stellt Institution, System, deren Regenten, leitende Angestellte, Vertreter und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die direkt oder indirekt aus Fehlern in der Konstruktion oder Herstellung des Studienmedikaments oder aus der Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor resultieren oder entstehen.

13. FREISTELLUNG OPTIONAL ABSÄTZE

13.,1 Beide Parteien vereinbaren, dass die Partei, die eine solche Mitteilung erhält, die andere Partei unverzüglich benachrichtigt, wenn sie eine Klageschrift oder Klage erhalten, die sich aus den gemäß Anlage A beschriebenen Aktivitäten ergibt., Der Sponsor verpflichtet sich, auf eigene Kosten Anwälten die Möglichkeit zu geben, sich gegen Klagen zu verteidigen, die gegen Institution, System, ihre Regenten, Offiziere, Agenten und/oder Mitarbeiter in Bezug auf den Gegenstand der hierin enthaltenen Entschädigung erhoben oder eingereicht werden, unabhängig davon, ob solche Ansprüche oder Klagen zu Recht erhoben oder eingereicht werden, und vorbehaltlich der gesetzlichen Pflicht des Texas Attorney General verpflichtet sich die Institution, mit dem Sponsor bei der Verteidigung solcher Ansprüche oder Klagen zusammenzuarbeiten.

13.,2 Der Sponsor stellt das System, die Institution, ihre Regenten, leitenden Angestellten, Bevollmächtigten oder Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder jedem Verlust frei, der sich aus Urteilen oder Ansprüchen gegen sie ergibt, die sich direkt aus der Verwaltung des Studienkomplexes gemäß den Verpflichtungen dieser Vereinbarung oder der Verwendung der Ergebnisse der Studie durch den Sponsor ergeben; vorausgesetzt jedoch, dass Folgendes von der Verpflichtung des Sponsors ausgeschlossen ist, ihn zu entschädigen und schadlos zu halten:

a., das fahrlässige Versäumnis der Institution, alle anwendbaren behördlichen Anforderungen zu erfüllen oder die Bedingungen des Protokolls einzuhalten, die diesem als Ausstellung beigefügt sind ; oder

b. die Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Misshandlung durch einen Regenten, Offizier, Agenten oder Mitarbeiter der Institution oder des Systems.

13.,3 Der Sponsor verpflichtet sich, eine angemessene Deckung für solche Verbindlichkeiten entweder durch eine gewerbliche Versicherung oder einen angemessenen Selbstversicherungsmechanismus aufrechtzuerhalten, und Informationen über eine gewerbliche Versicherung eines angemessenen Selbstversicherungsmechanismus werden der Universität vernünftigerweise zur Verfügung gestellt.

13.,4 Universität, als Bestandteil des Systems, ist eine Agentur des Staates Texas und ist selbst versichert gemäß der University of Texas System Professional Medical Malpractice Self-Insurance Plan, unter der Autorität von Abschnitt 59.01, Texas Education Code. Die Universität hat und wird während der Laufzeit dieser Vereinbarung eine angemessene Versicherung zur Deckung ihrer Entschädigungspflichten im Rahmen dieser Vereinbarung aufrechterhalten.

13.,5 Diese Freistellung gilt in Bezug auf gedeckte Schäden oder Haftung, die nach dem Datum dieser Vereinbarung auftreten, und bleibt nach Ablauf oder früherer Beendigung der Vereinbarung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Personenschäden im Bundesstaat Texas in Kraft.